Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von

 

APS Trako S.R.L. RO37774647

Str. Pelicanului nr.1, ap.55, etaj 5, 500461 Jud. Brasov

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(im Folgenden: Anbieter)

 

für den Verkauf von Waren im Online-Shop https:// Lastbegrenzer.de/ an gewerbliche Kunden oder sonstige juristische Personen

 

1.   Geltungsbereich

  • Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter der vorgenannten URL werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich

 

2.   Ausschluss von Verbrauchern

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern/Privatpersonen. Alle Preise auf der Website verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

3.   Vertragsschluss

Die Angebote des Anbieters im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach Absendung der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Lieferer kann die Annahme innerhalb von fünf Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) erklären, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller maßgeblich ist, bzw. durch den Lieferer der bestellten Ware, wobei insoweit der Eingang der Ware beim Besteller maßgeblich ist, oder

 

4.   Zahlung, Verzug

 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website des Anbieters angegebenen Preise. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Für den Fall, dass der Anbieter einen weiteren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

 

5.   Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Anbieter dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, Eigentum des Anbieters. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere wenn er mit der Zahlung eines Zahlungsanspruchs in Verzug ist – hat der Anbieter das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Die Transportkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Nimmt der Lieferant die Vorbehaltsware zurück, so liegt bereits hier ein Rücktritt vom Vertrag. In einem Rücktritt vom Vertrag liegt auch, wenn der Lieferer die Vorbehaltsware pfändet. Der Lieferant darf die unter Eigentumsvorbehalt zurückgenommene Ware weiterführen. Der Erlös aus dem Betrieb wird auf die Beträge angerechnet, die der Kunde dem Anbieter schuldet, nachdem der Anbieter einen angemessenen Betrag für die Nutzungskosten abgezogen

 

  • Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er hat sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Wiederbeschaffungswert zu versichern. Sollten Wartungs- und Inspektionsarbeiten notwendig werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

 

  • Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwenden und weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ihm jedoch nicht gestattet. die Zahlungsansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware, die ihm oder Dritten aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen), einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, werden hiermit vollständig vom Kunden sicherungshalber an den Anbieter übertragen. Der Anbieter nimmt diese Abtretung

 

  • Der Kunde darf diese an den Anbieter abgetretenen Forderungen auf dessen Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Befugnis des Anbieters, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt; Der Anbieter wird die Ansprüche jedoch nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß

 

  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug mit der Zahlung einer Zahlungsforderung – kann der Anbieter jedoch verlangen, dass der Kunde

 

dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Anbieter alle Unterlagen aushändigt und alle Auskünfte erteilt, dass der Der Anbieter muss die Ansprüche geltend machen.

 

  • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Waren verarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

 

  • Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass das Eigentum des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so sind sich Besteller und Lieferer bereits jetzt darüber einig, dass der Besteller dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Anbieter nimmt diese Übertragung

 

  • Das so entstandene ausschließliche Eigentum oder Miteigentum an einer Ware verwahrt der Kunde für den

 

  • Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen und den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Anbieter in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

 

  • Auf Verlangen des Kunden ist der Anbieter verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr einforderbarer Betrag die offenen Forderungen des Anbieters gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Der Anbieter kann jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

 

6.   Lieferung

  • Die Lieferzeiten sind auf der Website zu finden. Der Anbieter wird auf der jeweiligen Produktseite auf mögliche abweichende Lieferzeiten hinweisen. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung,

 

  • Kann der Lieferant ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht liefern, weil der Lieferant des Lieferanten seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird der

 

Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners sind unverzüglich zurückzuerstatten. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

  • Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit der Übergabe der gelieferten Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

 

7.   Nichtannahme

  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehrkosten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Lieferung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Abnahme der angebotenen Leistung gehindert war, es sei denn, der Anbieter hat ihm die Leistung rechtzeitig vorher angekündigt.

 

  • Der Kaufpreis ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Ausfallzins liegt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro

 

  • Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe überhaupt nicht entstanden oder in jedem Fall wesentlich niedriger ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

8.   Gewährleistung

  • Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Bestimmungen der zivilrechtlichen Mängelhaftung. Abweichend hiervon

 

  • ein unerheblicher Mangel berechtigt nicht zu Mängelansprüchen;
  • der Anbieter hat die Wahl der Art der Folgeversion;
  • bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
  • bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
  • Die Verjährungsfrist beginnt nicht neu zu laufen, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung

 

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristen gelten

 

  • für Gegenstände, die für ein Gebäude entsprechend ihrer üblichen Verwendung verwendet werden und dessen Mängel verursachen;

 

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie
  • für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen

 

  • Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

 

  • Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, unterliegt er der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Kommt der Kunde den dort festgelegten Mitteilungspflichten nicht nach, so gilt die Ware als

 

9.   Haftung

  • Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch unberechtigten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wie folgt:

 

  • Der Anbieter haftet aus jedem gesetzlichen Rechtsgrund unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer Garantiezusage, soweit nichts anderes bestimmt ist, oder aufgrund zwingender Haftung nach dem

 

  • Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, die Haftung ist nach vorstehendem Absatz unbeschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter aufgrund seines Inhalts auferlegt, um den Vertragszweck zu erreichen, deren Durchführung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen

 

  • Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters

 

  • Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen

 

9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe – frei, die gegen die Anbieter aufgrund unerlaubter oder vertraglicher Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

 

10.   Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  • Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, es sei denn, dass für den Rechtsstreit ein ausschließlich zuständiges Gericht bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht innerhalb der Europäischen Union ansässig ist. Den Sitz des Anbieters finden Sie in der Überschrift dieser

 

  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt.